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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst beiKenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich,wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der dieseBedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Artund Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisiertenPersonen festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen alsauftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich -spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit,Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf.auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellungdurch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zurAbnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung einesAbnahmetermines durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweiseMängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. FürMängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtigeInformationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenständenicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistungübernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichendenVorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächentrifft.4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weitererNacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle derNacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertragkündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nurgeringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. DieErsatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Beieinmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohnsbegrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

§ 4 Aufmass

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabeund Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zuermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Hier können Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen downloaden.

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